Der Schilling. Der Franc. Die Lira. Die Krone. Die Unterschrift mit Tinte.
Mit dem Vereinheitlichen der Währungen zum Euro hat Europa einst ein riesiges Hindernis für den grenzüberschreitenden Handel aus dem Weg geräumt. Heute steht nun die elektronische Unterschrift kurz davor, eine weitere Hürde zu beseitigen.
Obwohl die EU bereits seit 17 Jahren Richtlinien zum Einsatz der elektronischen Signatur hat, erlaubte die erste dieser Bestimmungen (eSignatures Directive 1999/93/EC) es den Mitgliedsstaaten, das neue Gesetz unterschiedlich zu interpretieren und eigene Einschränkungen und Ausnahmen zuzulassen. Es folgte daraufhin in den einzelnen Ländern ein Flickwerk aus unterschiedlichen Gesetzen, in dem einige EU-Staaten das Gesetz strenger umsetzten, während andere einen liberaleren Ansatz verfolgten.
Am Ende wurde weder eine nennenswerte Interoperabilität noch eine gegenseitige Anerkennung der unterschiedlichen Systeme in der EU erreicht. Die entstandene Fragmentierung steht dem Ziel eines gemeinsamen digitalen Markts diametral entgegen. Die Änderung der Richtlinie bis 2011 wurde deshalb zur obersten Priorität der EU-Kommission.
Mit dem Ziel, die bestehenden Schwächen auszumerzen und einen digitalen Binnenmarkt auf die Beine zu stellen, unterzog die Kommission die Richtlinie einer Prüfung und brachte letztlich ein neues Gesetz auf den Weg. Dieses sollte das Vertrauen in die elektronische Signatur stärken und ihr eine länderübergreifende Anerkennung in der gesamten EU verschaffen.
Zudem sollte das Gesetz eine Verordnung sein, keine Richtlinie. Während Richtlinien rechtliche Prinzipien enthalten und der Deutung und Umsetzung durch die einzelnen Mitgliedsstaaten unterliegen, stehen Verordnungen für europäisches Recht, das in den Staaten unmittelbar zur Anwendung kommt.
eIDAS macht es möglich
Im Jahr 2014 verabschiedete der EU-Rat die Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS) und schuf damit eine einheitliche Gesetzesgrundlage für elektronische Signaturen in allen Mitgliedsstaaten. Sie bildet eine rechtliche Grundstruktur für elektronische Identifizierungen, Unterschriften, Siegel und Dokumente innerhalb der gesamten EU.
Wenn eIDAS am 1. Juli 2016 in Kraft tritt, werden sowohl die vorige EU-Richtlinie wie auch alle nationalen Gesetze, die nicht damit vereinbar sind, automatisch aufgehoben, ersetzt oder entsprechend geändert. Europas Unternehmen werden von einer nahtlosen, sicheren elektronischen Identifikation profitieren. Ebenso von Vertrauensdiensten für elektronische Transaktionen sowie von einem besser vorhersagbaren regulatorischen Umfeld, in dem sich der Gebrauch elektronischer Signaturen und Transaktionen in der EU weiterentwickeln kann.
Adobe Sign eröffnet neue Wege
Mit eIDAS in Sicht tun sich für sämtliche europaweit tätige Firmen gänzlich neue Möglichkeiten auf. Um den Firmen bei der Nutzung dieser Chancen zu helfen, hat Adobe seine Infrastruktur unter Einsatz von Technik und Tools so ausgebaut, dass elektronisches Unterzeichnen in der EU so einfach und sicher wird, wie es bereits in den USA der Fall ist.
Aufbauend auf der weitreichenden Einführung in Europa und als Teil einer weltweiten Umstellung wurden nunmehr neue Rechenzentren in der EU in Betrieb genommen. Mit einem sicheren, standardbasierten Ansatz erfüllt Adobe Sign die hohen rechtlichen Anforderungen, so dass europäische Unternehmen unter Einhaltung von eIDAS ihre digitalen Geschäftsprozesse sicher abwickeln können.
Zudem bieten wir Service und eine Integration für EU Trusted Lists, was uns zum ersten großen Anbieter auf diesem Gebiet macht. Und wir haben uns die nötige regionale Kompetenz angeeignet, um den neu entstehenden europäischen digitalen Binnenmarkt bedienen zu können.
Adobe Sign gilt in der EU bereits als anerkannte vertrauenswürdige Lösung und wird von Branchenführern wie KLM, Telefónica oder Foxtons verwendet. Mit dem Inkrafttreten von eIDAS kann jedes Unternehmen in der EU nun fortgeschrittene elektronische Signaturen im Alltagsgeschäft– von simplen Arbeitsabläufen bis zu unternehmenskritischen Vorgängen – anwenden.
Dan Puterbaugh
Dan Puterbaugh is Director and Associate General Counsel for Adobe Systems. He and his team support Adobe’s Document Cloud. Puterbaugh joined Adobe Systems in 2008 as legal lead for Adobe’s enterprise document solution, LiveCycle. Prior to joining Adobe, Puterbaugh spent seven years as assistant general counsel at Intuit Inc. He is a member of the California Bar Association. He received his Juris Doctor from Santa Clara University. He currently resides in Los Gatos, CA.
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